Allgemeine GeschäftsbedingungenFuEscan · Stand 2026-06-07 · B2B
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mandant) und FuEscan für die Vorbereitung eines Antrags auf Forschungszulage nach FZulG.
§ 1 · GeltungsbereichFür wen und wofür
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von FuEscan (Roman Findeis, Schäferstrasse 45, 19053 Schwerin) gegenüber Mandanten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FuEscan stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
§ 2 · LeistungsgegenstandWas wir tun — und was nicht
2.1 Leistungsumfang
FuEscan erbringt folgende technisch-organisatorische Vorbereitungsleistungen:
- Erfassung und Strukturierung der FuE-relevanten Unternehmensdaten (vor Ort oder digital)
- KI-gestützte Erstellung der Vorhabenbeschreibung für die BSFZ-Bescheinigung
- Vorbereitung der ELSTER-Antragsdaten (FZulA) für den Steuerberater des Mandanten
- Bereitstellung eines strukturierten Dossiers als PDF-Bundle
- Koordination mit dem vom Mandanten bestimmten oder von FuEscan vermittelten Steuerberater
2.2 Ausdrückliche Nicht-Leistung
FuEscan erbringt keine Steuerberatung im Sinne des § 3 StBerG und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Einreichung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und beim Finanzamt (via ELSTER) erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen, zugelassenen Steuerberater bzw. den Mandanten selbst.
§ 3 · VertragsschlussWie der Vertrag zustande kommt
Die Darstellung auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt zustande, wenn:
- der Mandant nach dem Vor-Ort-Gespräch oder per unterzeichneter Vereinbarung eine Vollmacht & Haftungsfreistellung übermittelt, und
- FuEscan diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
§ 4 · HonorarReines Erfolgshonorar
4.1 Höhe
Das Honorar beträgt 20 % der rechtskräftig festgesetzten Forschungszulage (netto, zzgl. gesetzl. USt, soweit anwendbar). Grundlage ist der schriftliche Bescheid des Finanzamts.
4.2 Fälligkeit
Das Honorar wird fällig nach Zugang des rechtskräftigen Forschungszulagen-Bescheids des Finanzamts beim Mandanten. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung. Rechnungsversand erfolgt elektronisch.
4.3 Kein Erfolg — kein Honorar
Wird der Antrag durch die BSFZ abgelehnt oder vom Finanzamt auf 0 € festgesetzt, stellt FuEscan kein Honorar in Rechnung. Dies gilt auch dann, wenn FuEscan bereits erhebliche Vorleistungen erbracht hat.
4.4 Teilbescheide
Werden mehrere Vorhaben eingereicht und nur ein Teil zertifiziert, bezieht sich das Honorar auf die tatsächlich zugesprochene Summe. Aufwandsentschädigungen für abgelehnte Teile entstehen nicht.
§ 5 · MitwirkungspflichtenWas der Mandant zu tun hat
Der Mandant verpflichtet sich zu folgender Mitwirkung:
- Rechtzeitige und vollständige Übergabe aller FuE-relevanten Dokumente (Stundennachweise, Versuchsprotokolle, Fotos, Rechnungen, E-Mail-Korrespondenz)
- Unterzeichnung der Vollmacht zur steuerlichen Vertretung sowie der Haftungsfreistellung
- Beantwortung von Rückfragen durch FuEscan, den Steuerberater oder die BSFZ binnen 14 Tagen
- Wahrheitsgemäße Angaben zu Unternehmens-Stammdaten, Mitarbeitern und Projekt-Aktivitäten
- Aufbewahrung der Originalbelege für die Dauer von 10 Jahren (§ 7 Abs. 6 FZulG)
Verletzt der Mandant seine Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung wesentlich, kann FuEscan den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein Honorar wird in diesem Fall nicht fällig.
§ 6 · Rechte an ErgebnissenWer was behalten darf
Alle im Rahmen der Leistung erstellten Dokumente (BSFZ-Vorhabenbeschreibung, ELSTER-Vorlagen, Steuerberater-Anleitung, QA-Reports) gehen mit Übergabe in das Eigentum des Mandanten über. FuEscan behält das Recht, anonymisierte Muster in die interne Pattern-Library zu überführen zur Qualitätsverbesserung künftiger Anträge. Rückschlüsse auf den konkreten Mandanten werden technisch ausgeschlossen.
§ 7 · HaftungHaftungsbegrenzung
7.1 Unbeschränkte Haftung
FuEscan haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Haftungsbegrenzung
Für einfache Fahrlässigkeit haftet FuEscan nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.3 Kein Erfolgsversprechen
FuEscan übernimmt ausdrücklich keine Garantie für die Gewährung der Forschungszulage. Die Entscheidung liegt allein bei der BSFZ und dem Finanzamt. Die auf unserer Website genannten Schätzbeträge basieren auf Branchen-Heuristiken und ersetzen keine rechtsverbindliche Einzelfallprüfung.
7.4 Datenverlust
Der Mandant ist verpflichtet, alle an FuEscan übermittelten Daten selbst zu sichern. Bei Verlust von Daten haften wir nur für den Aufwand, der bei einer sorgfältigen Datensicherung durch den Mandanten angefallen wäre.
§ 8 · KündigungBeendigung des Vertrags
8.1 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag bis zur BSFZ-Einreichung jederzeit schriftlich kündigen. Kündigt der Mandant nach Erbringung wesentlicher Vorleistungen ohne wichtigen Grund, kann FuEscan eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen tatsächlichen Kosten (externe KI-API, Anfahrt) verlangen — höchstens jedoch 500 € netto.
8.2 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten, bei Insolvenz oder bei nachweislich unwahren Angaben zu förderfähigen Tätigkeiten.
§ 9 · VertraulichkeitVerschwiegenheit
FuEscan behandelt alle vom Mandanten erhaltenen Informationen vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit für die Einreichung beim BSFZ oder Finanzamt zwingend erforderlich, oder auf ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Mandanten. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.
§ 10 · SchlussbestimmungenRestliches
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz von FuEscan (19053 Schwerin).
10.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.